Vermögenswirksame Leistungen richtig beantragen

eingestellt von Björn Hinrichs am 20. November 2022 | Kategorie: Steuern und Recht

Vermögenswirksame Leistungen sind Extrazahlungen von deinem Chef. Wie du dir das Geldgeschenk von bis zu 40 Euro im Monat sicherst.

Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) unterstützen viele Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden beim Vermögensaufbau. VL müssen beantragt werden, sonst verfallen eventuelle Zuschüsse. Doch das lohnt sich! So kommst du zu deinen vermögenswirksamen Leistungen:

Schritt 1

Schau in deinen Arbeits- und Tarifvertrag, frag in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach, ob du Anspruch auf VL hast und wie hoch diese ausfallen. Zusätzlich kannst du hier eventuell schon in Erfahrung bringen, ob du einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast.

Schritt 2

Zahlt dein Arbeitgeber VL, brauchst du einen Anbieter. VL können vor allem in Fonds, Banksparpläne oder Bausparverträge investiert werden. Lass dich am besten von deiner Sparkasse beraten, was zu dir und deiner aktuellen Lebenssituation am besten passt.

Schritt 3

Schließe den passenden VL-fähigen Vertrag ab. Das geht inzwischen oft auch über Onlineformulare. In diesem Fall musst du dich mit einem Ausweispapier legitimieren.

Schritt 4

Überlege, ob du den Betrag deines Chefs aufstocken möchtest. Zahlt dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro, kannst du den Restbetrag selbst übernehmen. Übrigens: Auch wenn dein Chef nichts zuschießt, kannst du VL-Verträge besparen. Das lohnt sich besonders, wenn du Anspruch auf staatliche Förderung hast oder auf diesem Weg Konditionen erhältst, die du ohne VL nicht bekommen würdest.

Schritt 5

Von deinem VL-Anbieter erhältst du eine Bestätigung für deinen Arbeitgeber. Sie enthält unter anderem die Überweisungsdaten des Anlagekontos. Sende die Bescheinigung an die Personalabteilung – eventuell mit Angabe des gewünschten Betrags. Sie überweist den kompletten Betrag dann direkt an den Anbieter. Das kannst du auf deiner Gehaltsabrechnung sehen.

Schritt 6

Prüfe, ob du Anspruch auf staatliche Förderung hast: Wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden, kannst du für Aktienfonds, Bausparverträge oder die Tilgung eines Baukredits zusätzlich eine staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die VL angelegt worden sind. Dessen Höhe findest du im letzten Steuerbescheid. Die Zulage muss im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe bei der Fälligkeit des Vertrags. Für Bausparverträge gibt es alternativ auch die Wohnungsbauprämie. Für Banksparpläne gibt es keine staatliche Förderung.

Weitere Details findest du auf der Webseite deiner Sparkasse oder auf sparkasse.de.

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