Bafög-Reform: Was sich ändern soll

eingestellt von Björn Hinrichs am 7. Juli 2022 | Kategorie: Ausbildung, Studium, Beruf

Die Bundesregierung hat Anfang April eine Bafög-Reform auf den Weg gebracht. Bedarfssätze, Elternfreibeträge und Wohnpauschalen werden steigen. Die Änderungen im Detail.

In den vergangenen Jahren haben immer weniger junge Menschen Bafög erhalten. Das soll sich ändern, das Bafög elternunabhängiger werden. Außerdem sind die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Höhere Freibeträge

Der Bafög-Anspruch und dessen Höhe hängen vom Einkommen der Eltern ab. Um den Kreis der Empfänger zu vergrößern, wird der sogenannte Elternfreibetrag erhöht. Statt 2.000 sollen künftig monatlich 2.400 Euro vom monatlichen Nettoeinkommen der Eltern anrechnungsfrei bleiben. Darüber hinaus können Bafög-Empfänger selbst über ein höheres Vermögen verfügen: Dieser Freibetrag steigt von 8.200 Euro auf 45.000 Euro. Darüber hinaus dürfen Studierende in Zukunft anstelle von bisher 290 Euro in einem Nebenjob 330 Euro verdienen, ohne dass das Bafög gekürzt wird.

Wohnpauschalen steigen

Studierende und Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, sollen monatlich 59 Euro statt bisher 56 Euro bekommen. Wer eine eigene Wohnung hat oder in einer WG oder einem Wohnheim wohnt, soll bis zu 360 Euro (bisher 325 Euro) Mietzuschuss erhalten.

Neue Fördersätze

Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten soll der Grundbedarfssatz zum Wintersemester 2022/2023 um rund 5 Prozent von 427 Euro auf 449 Euro im Monat steigen.

Wer über das Bafög auch Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung erhält, könnte künftig einschließlich der Wohnpauschaule einen Bafög Höchstbetrag von 931 Euro  statt 861 Euro erreichen.

Anhebung der Altersgrenze

Außerdem sollen Studierende und Auszubildende grundsätzlich bis zum 45. Lebensjahr Bafög beantragen können. Bisher galt für den Beginn einer förderfähigen Ausbildung die Grenze von 30 Jahren, für den Beginn eines Masterstudiums von 35 Jahren.

Ausdehnung des Restschulderlasses

Bafög wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte besteht aus einem zinslosen Darlehen, das nach dem Studium oder der Ausbildung zurückgezahlt werden muss. Die Möglichkeit des Restschulderlasses nach zwanzig Jahren soll auf alle Darlehensnehmenden ausgedehnt werden. Das Antragsverfahren dazu soll vereinfacht werden.

Ebenso soll die Antragerstellung über das Internet erleichtert werden.

Weitere Schritte in Planung

Das 27. Bafög-Änderungsgesetz soll nur ein Einstieg in eine umfassendere Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung darstellen. Geplant sind unter anderem ein Nothilfeinstrument im Bafög für künftige Krisen sowie die Einführung einer Studienstarthilfe.

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