Vorsicht vor Mietnomaden

eingestellt von Björn Hinrichs am 26. März 2022 | Kategorie: Immobilien

Der neue Mieter zahlt die Miete nicht – und wollte das von Beginn an auch nie tun. Das erfahren Sie aber zu spät. Trifft dieser eher seltene Fall ein, spricht man von einem Mietnomaden. Die Folgen können für Vermieter gravierend sein. Darum sollte man seine Mieter sorgsam auswählen. Worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier.

Regelmäßig berichten Medien über Mietnomaden: Ob in Husum oder Rosenheim – Mieter, die ihre Miete nicht zahlen, gibt es immer wieder. Dabei muss man unterscheiden zwischen denen, die durch Krankheit oder plötzliche Arbeitslosigkeit nicht mehr genügend Geld zur Verfügung haben, und denen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Mietvertrag unterschrieben haben. Letztere sind Mietnomaden.

Wann eine fristlose Kündigung möglich ist

Für den privaten Vermieter ist der Unterschied zunächst nicht groß: Muss er die Immobilie noch mit der ausstehenden Miete abbezahlen oder dient diese seinem Lebensunterhalt, kommt er durch die fehlenden Einnahmen in eine finanzielle Schieflage. Grundsätzlich gilt in beiden Fällen: Zahlt der Mieter nicht oder nur Teilbeträge, kann der Vermieter unter Umständen ab dem zweiten Monat mit Rückständen in Folge das Mietverhältnis kündigen. Der Bundesgerichtshof urteilte dazu im Dezember 2021 (AZ: VIII ZR 32/20): Wenn der Rückstand aus beiden Monaten zusammen mehr als eine Monatsmiete beträgt, ist er nicht unerheblich und rechtfertigt eine Kündigung. Allerdings: Häufig hat das nicht zur Folge, dass der Mieter auch auszieht. Der Vermieter kann dann zwar eine Räumungsklage einreichen, ob dieser entsprochen wird, ist jedoch fraglich. Schließlich gibt es einige Härtefallregelungen. Die Beispiele zeigen es: Einen nicht zahlenden Mieter wieder loszuwerden kann schwieriger sein als gedacht.

Welche Kosten schlimmstenfalls auf Vermieter zukommen können

Handelt es sich tatsächlich um einen Mietnomaden, muss der Vermieter auch damit rechnen, dass die Wohnung in einem schlechten Zustand ist und er nach dem Auszug des Mieters umfassend renovieren muss. Der Schaden wird für ihn also noch größer. Im schlimmsten Fall summieren sich

  • Mietausfälle über Monate,
  • Kosten für den Rechtsanwalt,
  • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten,
  • eventuell Kosten für ein Speditionsunternehmen und die Einlagerung der hinterlassenen Gegenstände und
  • Kosten für die Renovierung.

Darum sollte man sich genau überlegen, mit wem man einen Vertrag schließt.

Solvente Mieter zu finden wird in einer Stadt mit Wohnungsmangel wahrscheinlich einfach sein. Hier hat der Vermieter schließlich die Qual der Wahl. Wer dagegen ein Haus oder eine Wohnung in einer infrastrukturell eher schwachen Region vermieten will, sollte besser zweimal hinsehen.

Wie Sie sich als privater Vermieter schützen

Verlangen Sie eine Selbstauskunft von Ihren Mietkandidaten. Die bekommen diese bei der Schufa.

Sie dürfen nach dem Nettoeinkommen und dem Arbeitgeber fragen. Auch einen Einkommensnachweis können Sie verlangen.

Lassen Sie sich den Personalausweis zeigen. Fotografieren dürfen Sie ihn jedoch nicht.

Eine Kaution ist immer sinnvoll. Allerdings darf der Mieter sie in drei Monatsraten bezahlen.

Es gibt für Vermieter auch entsprechende Versicherungen, beispielsweise einen Vermieter-Rechtsschutz sowie eine Mietausfall-Versicherung. Lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau durch, bevor Sie eine solche Versicherung abschließen.

Stiftung Warentest hat ausführlich beschrieben, wie man die Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten prüfen kann.

Tipp: Falls Ihnen das zu aufwendig ist, sollten Sie einen Makler einschalten.

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