So kann online gekaufte Ware zurückgegeben werden

eingestellt von Björn Hinrichs am 17. September 2021 | Kategorie: Shopping und Konsum

Schuhe, Kosmetik, Lebensmittel: Im Internet kannst du heute fast alles schnell und einfach einkaufen. Was aber, wenn die Schuhe nicht passen oder eine Flasche Wein beim Transport ausgelaufen ist? So kommst du zu deinem Recht.

Die Schuhe im Onlineshop sind genau nach deinem Geschmack. Wenige Klicks später sind sie auf dem Weg zu dir. Doch als das Paket ankommt, stellst du fest: Die Schuhe passen nicht. Das ist zwar ärgerlich, aber immerhin wirst du dein Geld zurückbekommen. Denn den Kaufvertrag für Ware, die du online bestellt hast, kannst du einfach widerrufen. Dazu schickst du das Produkt zurück, den Widerruf erklärst du zusätzlich, beispielsweise per Mail. Einen Grund für den Widerruf musst du jedoch nicht angeben.

Tipp: Viele Onlineportale bieten für den Widerruf Formulare an, die du nur ausfüllen und absenden musst. Bei einigen Firmen kannst du für die Rücksendung sogar einen kostenlosen Portoschein ausdrucken. Du musst ihn nur noch aufkleben.

Wichtig ist jedoch, dass du die Frist von 14 Tagen einhältst. Sie beginnt an dem Tag, an dem dich das Paket erreicht. Kommt es beispielsweise an den ersten Tagen deines dreiwöchigen Urlaubs, hast du Pech gehabt. Denn nach deinem Urlaub ist es für den Widerruf zu spät. Übrigens gilt diese 14-tägige Widerrufsfrist auch, wenn du per SMS, Karte, Telefon, Fax oder E-Mail bestellst.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Wie so oft gibt es aber Ausnahmen. Beispiel: Du hast keine Schuhe von der Stange gekauft, sondern das Design individuell gestaltet – also beispielsweise eine rote Sohle, lila Schuhbänder, der Schuh selbst ist gelb. Dann handelt es sich um eine Maßanfertigung, die du in der Regel nicht einfach zurückgeben kannst. Schließlich kann der Händler sie nicht wieder verkaufen. Gleiches gilt für Produkte, bei denen Hygiene besonders wichtig ist. Dazu zählen frische Lebensmittel, aber auch Unterwäsche, eine Badehose oder ein Badeanzug aus einem Onlinekauf.

Ähnlich verhält es sich mit digitaler Ware: So ist es beispielsweise schwierig, den Kauf eines E-Books rückgängig zu machen. Denn ist es einmal heruntergeladen, hat der Käufer es auf dem Computer. Darum schließen die Verkäufer in solchen Fällen das Widerrufsrecht oft aus. Gleiches gilt für Streaming-Dienstleistungen. Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt ebenfalls nicht, wenn du etwas von einer Privatperson gekauft hast – beispielsweise über E-Bay.

Widerrufst du die Mitgliedschaft bei einer Online-Datingplattform, kann es sein, dass du zumindest für die Zeit bezahlen musst, in der du Mitglied warst. Dazu hat der Bundesgerichtshof erst neulich geurteilt: Eine Frau hatte eine Premium-Mitgliedschaft bei einer Partnervermittlung abgeschlossen. Der Preis für zwölf Monate: 265,68 Euro. Die Frau widerrief, daraufhin verlangte die Plattform einen Wertersatz in Höhe von 199,26 Euro. Der BGH entschied: Ja, der Plattform stehe ein Wertersatz zu – allerdings nur anteilig für die Zeit der Mitgliedschaft. Bei zwei Tagen macht das 1,46 Euro statt fast 200 Euro. Der BGH folgte mit seinem Urteil (Az. III ZR 125/19) der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Was, wenn die Ware defekt ist?

Ein ganz anderer Fall liegt vor, wenn gelieferte Ware nicht in Ordnung ist. Ein Beispiel: Die Flasche Wein war nicht dicht, der Karton ist nass geworden. Oder: Das neue Smartphone funktioniert nicht. Dann solltest du so schnell wie möglich das Problem anzeigen. In der Regel sollte es kaum Schwierigkeiten geben, wenn das Produkt beschädigt bei dir ankommt. Du kannst ein Foto des Schadens an den Versender schicken. Üblicherweise musst du dann das Produkt zurückschicken und bekommst einen mangelfreien Ersatz zugeschickt. Je später du reklamierst, desto schwieriger kann es aber werden, das Produkt umzutauschen oder das Geld zurückzubekommen.

Ein Beispiel: In deiner Gemüsekiste ist ein verschimmelter Salat. Reklamierst du das gleich, wirst du wahrscheinlich eine Gutschrift bekommen. Reklamierst du erst nach zwei Tagen, wird der Verkäufer die Reklamation vermutlich nicht akzeptieren. Funktioniert aber die neue Nachttischlampe nach zwei Monaten nicht mehr, hast du einen Gewährleistungsanspruch. Es kann sein, dass der Verkäufer dann nachbessert, also die Lampe repariert und sie dir erneut schickt. Andere Händler senden dagegen gleich ein neues Produkt oder überweisen unter Umständen auch direkt das Geld zurück. Nach sechs Monaten wird es aber für dich als Kunden schwieriger: Dann musst du nachweisen, dass das Produkt schon beim Verkauf einen Mangel hatte.

Die Verbraucherzentrale hat zu diesem Thema ausführliche Informationen ins Netz gestellt. Und mit dem Umtausch-Check der Verbraucherzentrale kannst du online deine Rechte prüfen, wenn Waren defekt sind oder nicht gefallen. Käufer, die in der EU bestellen, finden auf dieser Plattform nützlich Tipps: mit-erfolg-reklamieren.de.

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