So übernehmen Angestellte eine Firma

eingestellt von Björn Hinrichs am 11. April 2021 | Kategorie: Arbeitswelt

Wenn der Inhaber eines Betriebs einen Nachfolger sucht, denkt er wahrscheinlich zuerst an seine Kinder. Wenn diese das Unternehmen nicht weiterführen möchten, lohnt es sich, die eigenen Mitarbeiter im Blick zu haben.

Die Fachbegriffe für die Übernahme durch leitende Angestellte oder die gesamte Belegschaft sind Employee-Buy-out (EBO) und Management-Buy-out (MBO). Rund 18 Prozent der Familienunternehmen werden an Führungskräfte aus den eigenen Reihen verkauft – dies ist der klassische MBO-Fall. Dabei wird die Gesellschaft vollständig oder teilweise übernommen, häufig mit Hilfe externer Investoren.

Ein typischer Fall für ein Employee-Buy-out ist die eingetragene Genossenschaft (eG). Mindestens drei Personen sind für die Gründung einer solchen Genossenschaft nötig. Gegenüber dem MBO hat dieses Modell einige Vorteile. Die Genossenschaft kann die finanziellen Möglichkeiten der beteiligten Personen bündeln, dadurch können sie den Kaufpreis leichter stemmen. Zudem bietet die Genossenschaft dem Alt-Unternehmer die Möglichkeit eines schrittweisen Rückzugs.

Für beide Modelle spricht: Als Unternehmer hat man die Gewissheit, dass das Lebenswerk als Basis für die Existenzsicherung der Mitarbeiter erhalten bleibt. Der Verkauf an Wettbewerber oder Finanzinvestoren hingegen gefährdet eher die Selbstständigkeit und Fortdauer des Unternehmens. Außerdem bewerten Banken bewährte Geschäftsmodelle häufig positiver und sind eher bereit, einen Kredit zu gewähren. Ein großer Pluspunkt ist, dass im Zuge der Übernahme kein neues Personal rekrutiert und eingearbeitet werden muss.

Auf was Sie Acht geben sollten

Eine Herausforderung besteht darin, dass die Mitarbeiter in der Regel einen sehr hohen Fremdfinanzierungsbedarf haben. Hier lohnt es sich, früh die Sparkasse mit ins Boot zu holen. Käufer wiederum müssen eventuell damit kämpfen, dass die Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sich stark auf den Senior-Inhaber eingestellt haben und dem neuen Chef aus den eigenen Reihen die Führung eventuell nicht zutrauen.

Käufer und Verkäufer müssen sich bei dieser Art der Übernahme folgende Fragen stellen:

  • Hat der Nachfolger die benötigten fachlichen und persönlichen Qualifikationen?
  • Stimmen die Geschäftszahlen, die präsentiert werden?
  • Wie sehen die Kundenverträge und Kundenbeziehungen aus?
  • Ist die Firma verschuldet – wenn ja, wie hoch?
  • Kann man mit dem Cashflow aus dem operativen Geschäft den Unternehmenskauf mitfinanzieren?
  • Wie sieht es mit Altlasten wie Umweltschutz, laufenden Genehmigungen, Klagen und Rechtsstreitigkeiten aus?

Ausführliche Informationen zu diesen Fragen bietet beispielsweise die Frankfurter Industrie- und Handelskammer auf ihrer Webseite.

Schritt für Schritt zur Unternehmensübernahme

Wer Interesse hat, einen Betrieb von seinem Chef zu übernehmen, sollte sich zuerst gründlich informieren. Die regionalen Industrie- und Handelskammern bieten oft Sprechtage mit Experten an, in denen Fragen wie: „Gibt es arbeitsrechtliche Fragen, die gelöst werden müssen?“, oder „Wie läuft der Prozess eines Unternehmenskaufs konkret ab?“ beantworten.

Im Anschluss wird der Unternehmenswert ermittelt. Entweder beauftragt der Inhaber oder der Käufer – in diesem Fall Mitarbeiter oder das Management –eine Fachperson damit. Der Wert wird in Abhängigkeit von dem Konzept der Übergabe bestimmt. Gängige Bewertungsverfahren sind das Ertragswertverfahren, das Discounted Cashflow-Verfahren oder die Multiplikatormethode. Weitere Informationen dazu gibt es ebenfalls bei der IHK Frankfurt.

Danach ist die Finanzierungsfrage an der Reihe: über die möglichen Finanzierungsmodelle gibt die Sparkasse im Internet Aufschluss. Auf jeden Fall sollte im Vorfeld ein guter Businessplan erstellt werden. Auch hier berät die Sparkasse umfassend. Schließlich sind noch die juristischen und steuerlichen Themen, wie etwa Haftungsfragen, nicht zu vernachlässigen. Hier sollte der Käufer mit einem qualifizierten Berater mögliche Risiken aufdecken, wie etwa offene, unbezahlte oder gestundete Steuern und andere Verbindlichkeiten.

 

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