Sorgenfrei Drohnen steigen lassen

eingestellt von Björn Hinrichs am 26. Februar 2021 | Kategorie: Digitalisierung

Luftaufnahmen von Landschaften und Sehenswürdigkeiten sind toll. Und Drohnen, die die Kameras in die Höhe befördern, sind längst erschwinglich geworden. Aber bevor du eine Drohne einsetzt, solltest du die seit 2021 geltende Rechtslage kennen.

An der Nordsee mal eben Fotos von ganz oben machen? Klar, es sieht super aus, wenn man die gesamte Küstenlinie im Blick hat. Diese Perspektiven lassen sich ohne Drohnen nur schwer aufnehmen. Trotzdem ist längst nicht alles erlaubt, was möglich ist. Davon abgesehen haftest du dafür, wenn die Drohne einen Schaden anrichtet – etwa, wenn du das Fluggerät zu dicht an Fernseh- oder Kirchtürmen vorbeifliegen lässt.

Was du vor dem Kauf einer Drohne wissen solltest

Bei Drohnen unterscheidet man seit Anfang 2021 EU-weit drei Kategorien:

  • Zulassungspflichtig oder „certified“ sind Drohnen, die so konstruiert sind, dass sie Menschen oder gefährliche Güter transportieren können.
  • Speziell oder „specific“ werden Drohnen genannt, die mehr als 25 Kilo Startmasse haben.
  • Offen oder „open“ sind Drohnen, die weniger als 25 Kilogramm Startgewicht haben.

Deine Drohne wird wahrscheinlich in die Kategorie „offen“ fallen. Dann solltest du wissen: Diese Geräte dürfen nicht höher als 120 Meter fliegen. Außerdem musst du deine Drohne immer sehen können. Die Fluggeräte dürfen keine gefährlichen Gegenstände transportieren oder gar abwerfen. Eine spezielle Genehmigung brauchst du für diese Drohnen nicht – aber du musst mindestens 16 Jahre alt sein.

Registrierung oder nicht?

Im Prinzip hängt es in der offenen Kategorie vom Gewicht der Drohne ab, ob du dich als Betreiber registrieren lassen musst oder nicht. Hat deine Drohne weniger als 250 Gramm Startgewicht, aber einen sogenannten Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, also eine Kamera, musst du dich registrieren. Dazu findest du weitere Informationen beim Luftfahrt-Bundesamt. Eine Schulung oder einen Drohnenführerschein brauchst du zwar nicht. Aber eine Schulung ist durchaus sinnvoll, um zu wissen, was mit dem Fluggerät erlaubt und was verboten ist.

Wiegt deine Drohne mehr als 250 Gramm, musst du dich auf jeden Fall beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, um eine eID (elektronische Piloten-ID) zu erhalten. Dieses kleine Drohnen-Nummernschild muss am Gerät angebracht werden. Allerdings gilt bis Ende April 2021 eine Übergangsregelung. Bis dahin reicht es aus, eine Plakette mit deinen Kontaktdaten am Gerät zu befestigen. Allerdings benötigst du für Drohnen mit diesem Gewicht einen so genannten EU-Kompetenznachweis oder ein Fernpilotenzeugnis. Aber Achtung: In den kommenden Monaten beziehungsweise Jahren wird es im Umgang mit Drohnen strengere Regeln geben. Beim Luftfahrtbundesamt findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Alle Flugobjekte müssen übrigens versichert sein. Die private Haftpflichtversicherung springt im Schadensfall oft nicht ein. Darum ist es wichtig, mit der Versicherungsgesellschaft zu sprechen, bevor du die Drohne erstmals steigen lässt. Wenn sie einen Menschen verletzt oder eine Stromleitung beschädigt, kann es sonst für dich sehr teuer werden. Unter Umständen musst du eine zusätzliche Versicherung für deine Drohne abschließen. Ein Modellflugverband kann dir hier weitere Informationen geben.

Auf Persönlichkeitsrechte achten

Bilder von anderen darf man nicht ohne Weiteres veröffentlichen. Das gilt natürlich auch für Fotos und Filmaufnahmen, die du mit einer Drohne gemacht hast. Sobald Menschen darauf zu erkennen sind, können sie wegen Missachtung ihrer Persönlichkeitsrechte gegen dich vorgehen.

Davon abgesehen darfst du nicht einfach so über Naturschutzgebiete oder Wohngrundstücke fliegen. Und zu Einsatzorten der Bundeswehr, Unglücksorten und Katastrophengebieten, Industrieanlagen, Krankenhäusern oder Justizvollzugsanstalten musst du einen Mindestabstand halten. Das regelt die Luftverkehrs-Ordnung.

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