Was das Grundbuch über Immobilien verrät

eingestellt von Björn Hinrichs am 10. September 2019 | Kategorie: Immobilien

Jeder, der eine Immobilie kauft, kommt mit ihm in Kontakt: dem Grundbuch. In diesem Register sind die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken verzeichnet.

Für Immobilienkäufer lohnt sich der Blick ins Grundbuch, denn hier finden sich die Belastungen, Beschränkungen und Grundpfandrechte. Geführt werden die Grundbücher digital von den Amtsgerichten. Nur wer ein berechtigtes Interesse hat, erhält Einblick. Dazu zählen neben Notaren, Behörden und Gerichten auch zur Einsicht ermächtigte Kreditinstitute, die so die Finanzierung und Abwicklung eines Kaufvertrags beschleunigen können. Denn erst mit dem Eintrag ins Grundbuch geht das Eigentum an einem Grundstück an den Käufer über.

Lasten und Rechte

Das Grundbuch besteht aus dem Aufschrift genannten Deckblatt, dem Bestandsverzeichnis sowie drei Abteilungen. Während das Deckblatt Amtsgericht und Grundbuchbezirk nennt, sind im Bestandsverzeichnis Lage und Größe der Grundstücke vermerkt. Für Grundstückskäufer sind insbesondere Wegerechte und Leitungsrechte wichtig. Wer Eigentümer einer Immobilie ist, dokumentiert die erste Abteilung. Die zweite Abteilung enthält die Lasten und Beschränkungen – wie lebenslanges Wohnrecht, Auflassungsvormerkungen, Vorkaufsrecht und Sanierungsvermerke. Die dritte Abteilung enthält die Grundpfandrechte. Meist wird ein Kauf von einem Kreditinstitut finanziert, wobei die Immobilie als Sicherheit dient. Die dazu bestellte Grundschuld oder Hypothek wird im Grundbuch eingetragen.

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