Wenn der Flieger Verspätung hat

eingestellt von Björn Hinrichs am 2. September 2019 | Kategorie: Reisen und Urlaub

Wenn der Flieger Verspätung hat

 

Verspätet sich der Flieger, haben Passagiere bis auf wenige Ausnahmen einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen. In der Praxis ist es jedoch nicht so einfach, diese zu bekommen. Lesen Sie hier, wie Sie am besten vorgehen.

Da freut man sich auf den Urlaub – und dann das: Der Flieger hat erst Verspätung, dann hebt er gar nicht mehr ab. Zumindest nicht am angekündigten Tag. Damit geht nicht nur Urlaubszeit verloren, eine solche Situation ist auch mit Unannehmlichkeiten verbunden: Was, wenn der Mietwagen am Zielort am nächsten Tag nicht mehr verfügbar ist? Außerdem haben Sie schließlich für das Hotel bereits bezahlt. Eigentlich sollten sich Passagiere darum keinen Kopf machen müssen, denn die EU-Fluggastrechteverordnung sieht für diese Situationen Ausgleichszahlungen vor. Das Problem: Manche Fluggesellschaften zahlen einfach nicht.

Wie Sie Ihr Geld bekommen

Nehmen Sie zuerst mit der Airline Kontakt auf. Oft geht das über ein Online-Formular der Airline im Netz. Das Europäische Verbraucherzentrum hat eine Liste der Formulare im Netz zusammengestellt. Sie können auch das Formular des ADAC nutzen. Setzen Sie eine Frist von zwei Monaten.

Verstreicht diese Frist oder bekommen Sie keine Antwort, sollten Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einschalten. Das geht natürlich nur, wenn die betreffende Fluggesellschaft bereit ist, ein Schlichtungsverfahren zu akzeptieren. Falls die von Ihnen gewählte Fluggesellschaft sich daran nicht beteiligt, wäre die Europäische Verbraucherzentrale der nächste Ansprechpartner oder direkt das Bundesjustizamt. Während des Schlichtungsverfahrens kann der Fall nicht verjähren. Falls Sie mit dem dort erzielten Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie einen Schritt weitergehen. Das Schlichtungsverfahren kostet Sie nichts.

Führt auch das nicht weiter, sollten Sie einen Anwalt oder Inkassodienst beauftragen. Diese sogenannten Fluggasthelfer verlangen Provisionen. Damit sie tätig werden, muss der Kunde nachweisen, dass der Flug verspätet war oder ganz ausgefallen ist. Diese Inkassofirmen werden nur dann tätig, wenn es eine Aussicht auf Erfolg gibt. Stiftung Warentest hat eine Liste ins Netz gestellt. Die Kosten für den Anwalt dagegen muss die Fluglinie übernehmen, wenn sie vor Gericht verliert. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte dort nachfragen, ob sie die Kosten für den Gang zum Anwalt und vor Gericht übernimmt.

Das ist Ihr gutes Recht

Damit die EU-Fluggastrechteverordnung greift, müssen Sie entweder in der EU gestartet sein oder der Sitz der Airline muss in der EU liegen. Dann bekommen Sie ab drei Stunden Verspätung je nach Strecke 250 bis 600 Euro zurück. Sie können außerdem entstandene Taxikosten oder den Preis für eine Hotelübernachtung ansetzen, wenn sie in Zusammenhang mit der Verspätung oder dem Ausfall des Fliegers entstehen. Das Europäische Verbraucherzentrum hat zusammengestellt, in welcher Situation Ihnen was zusteht.

Allerdings spielt auch eine Rolle, was der Grund für die Verspätung war. Bei außergewöhnlichen Umständen muss eine Fluglinie nämlich nicht zahlen. Dazu gehört beispielsweise ein Systemausfall am Flughafenterminal oder Vogelschlag. Manchmal gibt es aber auch Grauzonen. Die Stiftung Warentest hat eine Urteilsliste im Netz veröffentlicht. Sie sollten sich von der Aussage der Fluglinie, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, jedoch nicht abschrecken lassen. Fragen Sie in diesem Fall lieber einen Rechtsexperten.

Übrigens: Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben: Sprechen Sie Ihren Sparkassenberater an. Er hilft Ihnen, die passende Versicherung zu finden.

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