Wann Unternehmen Werbeanrufe erlaubt sind
Sie möchten Ihren Geschäftspartner telefonisch auf ein Angebot aufmerksam machen? Lesen Sie hier, was Sie bei Werbeanrufen beachten müssen.
Werbeanrufe bei Privatpersonen sind grundsätzlich verboten – es sei denn, der Angerufene hat zuvor schriftlich eingewilligt. Bei Kontakten zwischen Firmen ist der Gesetzgeber allerdings etwas weniger streng als bei Kontakten zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Die Telefonwerbung wird in § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt. Die Bundesnetzagentur verfolgt Verstöße gegen das Gesetz. Bei ihr können sich Verbraucher beschweren, wenn sie durch unerlaubte Werbeanrufe belästigt werden. Bis Ende November erhielt die Behörde mehr als 58.000 schriftliche Beschwerden über unzulässige Telefonwerbung. Rund ein Drittel der Anrufe betraf Angebote von Energieversorgern.
Dies gilt bei Privatpersonen
Der Gesetzgeber schreibt: „Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen ist gesetzlich verboten. Fehlt eine solche Einwilligung, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call.“
Der Verbraucher muss konkret erklären, dass er mit einem Werbeanruf einverstanden ist. Die Erklärung ist nur dann wirksam, wenn er bei deren Abgabe erkennen kann, welches Unternehmen telefonisch werben möchte und welche Dienstleistung oder Produktgruppe telefonisch beworben werden soll. „Die Erklärung muss also transparent und verständlich sein. Eine Einwilligung zu Beginn des Telefonats einzuholen ist nicht erlaubt. Vielmehr muss sie bereits vor dem Anruf vorliegen.“
Ganz wichtig: Die Rufnummer muss angezeigt werden, sodass der Angerufene das Telefonat zu Ihnen zurückverfolgen kann. Sie dürfen Ihre Nummer also nicht unterdrücken.
Verstöße werden teuer
Verstöße ahndet die Bundesnetzagentur als Ordnungswidrigkeit. Sie kann Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Eine Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann bis zu 10.000 Euro Bußgeld kosten. 2018 hat die Bundesnetzagentur über zwei Energieversorger das höchste Bußgeld verhängt.
Und wenn Sie einen Geschäftspartner anrufen? Bevor Sie einen Geschäftspartner mit einem Werbeanruf kontaktieren, stellen Sie sich folgende Fragen:
- Haben Sie eine geschäftliche Beziehung zum Angerufenen?
- Haben Sie einen guten Grund für Ihren Anruf? Ist beispielsweise das Angebot, das Sie unterbreiten wollen, nur kurzfristig verfügbar?
- Hat der Angerufene ein sachliches Interesse an Ihrem Anruf?
- Sind Anrufe in der Branche üblich?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit Nein beantworten, sollten Sie besser auf einen Anruf verzichten und Ihren Geschäftspartner stattdessen anschreiben.
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