Wer Fälschungen kauft, zahlt doppelt

eingestellt von Björn Hinrichs am 24. August 2019 | Kategorie: Reisen und Urlaub

Wer Fälschungen kauft, zahlt doppelt

 

Superschnäppchen im Urlaubsland oder im Online-Handel haben oft zwei Fehler: Sie sind vielleicht nicht echt – und die Qualität ist meist schlecht. Außerdem können dir gefälschte Produkte Ärger machen. So vermeidest du ihn.

Hast du schon einmal im Süden Urlaub gemacht? Dann kennst du sicher die Stände, an denen scheinbar Markenprodukte weit unter dem in Deutschland üblichen Preis angeboten werden. Dann solltest du vorsichtig sein. Denn häufig ist bei diesen Fälschungen nicht nur die Qualität schlecht. Wer sie kauft, muss im Zweifel auch mit hohen Strafen rechnen. Das gilt auch für fragwürdige Schnäppchenkäufe im Internet.

Wie du Fälschungen erkennst

Allerdings ist es häufig gar nicht so einfach, Fälschungen zu erkennen. Das erste Anzeichen für ein Plagiat ist häufig der Preis. Ist ein Produkt nur halb so teuer, dann ist es sehr oft nicht echt. Der Zoll rät auch dazu, sich die Produkte sehr genau anzusehen: Sind bei Schuhen beispielsweise die Nähte geklebt und nicht genäht? Riechen Textilien streng nach Chemikalien? Dann besser: Finger weg.

Wenn du mit Fälschungen erwischt wirst

Auf der Rückreise nach Deutschland wird dir meistens nicht viel passieren. Zumindest dann nicht, wenn du nur eine gefälschte Tasche oder Brille gekauft hast. Anders sieht es aus, wenn jemand 20 Brillen, die noch original verpackt sind, gekauft hat. Dann kann man nicht mehr davon ausgehen, dass der Käufer sie alle selbst nutzt. In diesem Fall wird der Zoll aktiv. Er muss die Ware aus dem Verkehr ziehen. Die Rechteinhaber, also die Firmen hinter den Marken, können außerdem Unterlassungserklärungen und eventuell auch Schadenersatz von dir verlangen. Hinzu kommt: Im Urlaubsland kann der Kauf von Fälschungen strenger bestraft werden als in Deutschland.

Markenpiraterie im Internet

Du kannst auch im Internet übers Ohr gehauen werden. Vielen Internetseiten sieht man auch auf den zweiten Blick nicht an, dass dort Fälschungen verkauft werden. Sie sind oft auf Deutsch oder Englisch verfasst, es gibt ein Impressum, alles sieht gut aus – vor allem natürlich der Preis. Kaufst du dort ein, bekommst du mit etwas Glück nach einigen Tagen ein Paket zugeschickt – beispielsweise aus China. Darin sind die ersehnten Stiefel, das T-Shirt oder das Smartphone. Dass es Plagiate sind, siehst du möglicherweise gar nicht. Stellst du allerdings fest, dass es eine Fälschung ist, hast du Pech gehabt: Du wirst dein Geld in der Regel nicht wiedersehen.

Es kann aber noch schlimmer kommen: Möglicherweise bekommst du Post vom Zoll oder von einem Rechtsanwalt. Denn: Der Zoll prüft Sendungen aus dem nichteuropäischen Ausland sehr genau. Schließlich arbeiten viele Unternehmen mit ihm zusammen: Die Firmen, die ihre Produkte vor Fälschungen schützen wollen, stellen bei der Zollverwaltung einen Antrag auf sogenannte Grenzbeschlagnahme. Findet der Zoll ein entsprechendes Produkt, begutachten die Unternehmen den Inhalt. Ist es eine Fälschung, muss der Käufer auch in diesem Fall oft gegenüber dem Rechteinhaber eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit versichert er, nie mehr ein gefälschtes Produkt dieses Unternehmens einzuführen. Außerdem musst du auch beim Online-Kauf häufig Schadenersatz zahlen und die Kosten für den beauftragten Anwalt übernehmen. Das Geld für den Fehlkauf bekommst du natürlich nicht zurück.

Weitere Infos

Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es ein PDF zum Thema Produkt- und Markenpiraterie. Auch auf der Internetseite des Zolls findest du mehr Infos.

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