So gehen Sie ohne Angst in die Betriebsprüfung

eingestellt von Björn Hinrichs am 9. August 2019 | Kategorie: Ratgeber

So gehen Sie ohne Angst in die Betriebsprüfung

 

Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex. Kein Wunder, dass viele Unternehmer ein mulmiges Gefühl haben, wenn sich das Finanzamt ankündigt. Wenn Sie Folgendes beherzigen, können Sie gelassener bei der Betriebsprüfung sein.

Anders als bei einer Lohnsteuernachschau oder einer Kassennachschau, die unangekündigt durchgeführt werden, schickt das Finanzamt Ihnen eine offizielle Prüfungsanordnung. Darin steht, welche Steuerarten für welchen Zeitraum geprüft werden sollen, wann die Prüfung beginnt und wer der Prüfer sein wird. Sobald Sie die Prüfungsanordnung erhalten haben, können Sie keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr stellen, wenn Sie dem Finanzamt etwas verschwiegen haben sollten.

Meist liegen zwischen dem Zugang der Prüfungsanordnung und dem Prüfungsbeginn zwei bis vier Wochen, in denen Sie sich intensiv auf die Prüfung vorbereiten sollten: Bringen Sie Ihre Unterlagen auf Vordermann. Sorgen Sie dafür, dass der Prüfer zum Beispiel Jahresabschlüsse, Buchhaltungs- und Bankunterlagen, Verträge, Fahrtenbücher, Organisationsunterlagen sowie Sitzungsprotokolle schnell finden kann. Andernfalls kann es teuer werden, wenn die Finanzverwaltung Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug kürzt oder Beträge zum Gewinn hinzuschätzt.

Die Betriebsprüfung läuft

Bestimmen Sie die Ansprechpartner, die dem Beamten Auskunft geben dürfen. Außer Ihnen selbst und Ihrem Steuerberater kommt hier ein leitender Mitarbeiter aus der Buchhaltung in Betracht. Legen Sie die geforderten Unterlagen zügig und vollständig vor. Sorgen Sie dafür, dass der Finanzbeamte Zugang zu allen elektronischen Systemen hat, die prüfungsrelevante Daten enthalten. Sie müssen sicherstellen, dass alle digitalen Dokumente – auch alte Unterlagen – unverzüglich und unmittelbar lesbar gemacht werden können. Sind elektronische Unterlagen nicht mehr lesbar, können die entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden. Eine solche Schätzung wird nicht zu Ihrem Vorteil ausfallen. Generell gilt: Im Zweifel gehen alle verbleibenden Unklarheiten zu Ihren Lasten!

Die Prüfung ist abgeschlossen

Beantragen Sie eine Abschlussbesprechung, es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Betriebsprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt. Bei diesem Termin wird meist auch der zuständige Sachgebietsleiter des Finanzamts anwesend sein. Ziehen Sie Ihren Steuerberater hinzu. Bereiten Sie sich vor, indem Sie Unterlagen sortieren und sich Argumente gegen mögliche unvorteilhafte Prüfungsfeststellungen überlegen. Schließlich erhalten Sie einen Abschlussbericht, gegen den Sie jedoch keinen Einspruch einlegen können. Der Abschlussbericht der Betriebsprüfung dient als Grundlage für neue Steuerbescheide. Gegen diese Bescheide können Sie Einspruch einlegen, wenn Sie das für Erfolg versprechend halten.

(Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch Fachautoren sorgfältig erstellt. Er beruht auf Quellen, die als verlässlich angesehen werden können. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Herausgeber dieses Newsletters und der Lieferant dieser Inhalte, die Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, machen in Bezug auf die enthaltenen Informationen keine Zusagen und schließen jede Haftung, beispielsweise für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen, aus. Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht allein aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen.)

Der Beitrag So gehen Sie ohne Angst in die Betriebsprüfung erschien zuerst auf Der Sparkasseblog.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert